Für die Ergotherapeutische Behandlung ist eine Überweisung vom Hausarzt/Facharzt bzw. Kinderarzt notwendig. 

Als Wahltherapeutin stelle ich am Ende des Therapieblocks die Leistungen in Rechnung. Anschließend kann sie bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht werden und sie bekommen einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet. Informationen wie hoch die Erstattungskosten im Moment sind, erhalten Sie bei ihrer zuständigen Krankenkasse.

Für Personen welche über das Land Tirol einen Reha-Antrag stellen können, werden die Kosten mit dem Land direkt abgerechnet und Sie müssen lediglich einen kleinen Selbstbehalt bezahlen.

 

Für weitere Infos stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.